Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Geldwäscheprävention

    Mit datenbankgestützten Recherchen das Know Your Customer-Prinzip umsetzen

    | Das Geldwäschegesetz (GwG) unterscheidet zwischen allgemeinen, verstärkten und vereinfachten Sorgfaltspflichten. Diese zwingen Kfz-Händler, im Rahmen des Know Your Customer-Prinzips ein Kundenscreening durchzuführen. Leasing- oder Finanzierungsbanken machen das seit langem über technische Analysetools. Der Kunde bekommt davon nichts mit. Erwerb und Unterhalt solcher Tools sind teuer. Für den Mittelstand gibt es preiswerte Alternativen, um den Pflichten aus dem GwG nachzukommen. |

    Nutzen von Tools für Kundenscreening

    Es ist sinnvoll, zur Absicherung des Kfz-Betriebs Analysetools für das Kundenscreening zu nutzen. Denn

    • die gesetzliche Regelung über die Identifizierungspflichten beim Schwellenwert ist durch die vielen Ausnahmen wenig geglückt,
    • ein Kunde kann hinsichtlich seines Status als Politisch exponierte Person (PeP) oder im Hinblick auf ein Embargo lügen oder
    • eine Firma kann zur wirtschaftlichen Berechtigung falsche Angaben machen.

     

    Das Prüfschema für das Kundenscreening ist gesetzlich vorgeschrieben. Es umfasst 3 Schritte:

     

    • 1. Kundenangaben, etwa im Kaufvertrag, erheben und erfassen; dabei sind immer Mindestvorgaben zu berücksichtigen.
    • 2. Angaben prüfen anhand einer Ausweiskopie oder eines Auszug aus dem Handelsregister (HR).
    • 3. Wirtschaftliche Berechtigung bzw. das Vorliegen verstärkter Sorgfaltspflichten auch unter dem Gesichtspunkt der Anlage 2 zum GwG prüfen.

    Deutsche Tools zur Überprüfung juristischer Personen

    Als Händler kennen Sie folgende Situation nur zu gut: Ein Kunde erwirbt ein hochwertiges Firmenfahrzeug. Er zahlt unbar. Seine Angaben erscheinen widersprüchlich und zweifelhaft im Sinne der BKA Anhaltspunktepapiere. Der Kunde legt einen HR-Auszug vor, möchte jedoch keine Gesellschafterliste abgeben. Was tun? Welche Tools können Sie zur Überprüfung juristischer Personen nutzen?

     

    Ihnen stehen 3 deutsche Tools zur Überprüfung zur Verfügung. Um es vorwegzunehmen: Alle Tools haben ihre individuellen Stärken und Schwächen.

     

    Transparenzregister

    Das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) ist die preiswerteste, aber auch umständlichste Option. In jedem Einzelfall muss ein Händler unter Nachweis der Berechtigung bzw. Begründung die Einsichtnahme elektronisch beantragen. Damit einher geht naturgemäß eine gewisse Bearbeitungsdauer. Ganz wesentliches Alleinstellungsmerkmal des Transparenzregisters ist jedoch, dass allein über dieses Portal insbesondere Stiftungen und dahinterstehende Personen abgefragt werden können und müssen. Dies ist über keine andere Lösung möglich. Die Prüfung von PeP, Terrorverdacht oder Embargo wird nicht angeboten.

     

    Registerportal der Länder

    Einfacher ist eine Recherche (mit Ausnahme der Stiftungen) unter www.handelsregister.de. Die Recherche ist allerdings auch mit höheren Kosten verbunden. Um Zugang zu erhalten, muss man sich einmalig und kostenlos anmelden und registrieren. Deren Bearbeitung dauert jedoch immer etwas länger. Dafür lassen sich dann aber alle Registerangaben des HR, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregisters abfragen. Auch hier werden keine PeP-, Terror- oder Embargoprüfungen angeboten.

     

    GwG24

    Unter www.gwg24.de können die gleichen Prüfungen vorgenommen werden. In einem weiteren Arbeitsgang können hier aber auch wirtschaftlich Berechtigte hinsichtlich ihres internationalen PeP-, Terror- oder Embargostatus geprüft werden. Nachteil dieses Portals ist die vertragliche Bindung, allerdings werden verschiedene Preismodelle angeboten. Im Basistarif entsprechen die Kosten etwa dem des Portals der Länder, die sich jedoch über die anderen Preismodelle spürbar senken lassen.

     

    • Vergleichende Übersicht

    Registrierung

    Abfrage

    Preise

    Besonderheit

    Transparenzregister

    Einzelfallregistrierung kostenlos

    Nur einzelfallbezogen

    ca. 2,50 Euro

    Zwingend erforderlich bei der Prüfung von Stiftungen

    Registerportal der Länder

    • Zeitaufwändig
    • Kostenlos

    Hoher Recherche-aufwand

    ca. 9,00 Euro

    Alle Prüfungen außer Stiftungen möglich

    GWG 24

    • Direkt/schnell
    • Kostenpflichtig (einmalig)

    Jederzeit, einfache Handhabung

    ca. 9,00 Euro

    Alle Prüfungen außer Stiftungen möglich; einziges Portal zur Prüfung von PeP, Terror, Embargo

     

    Internationale Recherchetools zu juristischen Personen

    Ungleich komplizierter ist die Überprüfung internationaler Kundenverbindungen. Das liegt vor allem daran, dass

    • die Eintragungspflichten von Gesellschaften völlig unterschiedlichen Kriterien in den einzelnen Ländern unterliegen,
    • teilweise Sprachkenntnisse erforderlich sind und
    • die Pfade der Überprüfung häufig sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.

     

    Extrem hilfreich ist dabei das europäische Businessregister (EBR) unter https://ebr.bundesanzeiger-datenservice.de. Darunter können Kunden aus vielen EU- und ein paar wenigen Nicht-EU-Ländern abgefragt werden:

     

    • EBR-Liste EU-Länder *

    EU-Länder

    Brexit-Gebiete

    Belgien

    Malta

    Großbritannien

    Bulgarien

    Niederlande

    Gibraltar

    Dänemark

    Österreich

    Guernsey

    Deutschland

    Polen

    Jersey

    Estland

    Portugal

    Finnland

    Rumänien

    Frankreich

    Slowakei

    Griechenland

    Slowenien

    Irland

    Spanien

    Italien

    Schweden

    Kroatien

    Tschechische Republik

    Lettland

    Ungarn

    Litauen

    Zypern

    Luxemburg

    * Die fett markierten Länder können über das EBR abgefragt werden.

     

     

    • EBR-Liste Nicht-EU-Länder *

    Nicht-EU-Länder

    Albanien

    Monaco

    Andorra

    Montenegro

    Armenien

    Norwegen

    Aserbaidschan

    Russland

    Bosnien-Herzegowina (FATF Risikoland)

    San Marino

    Georgien

    Schweiz

    Island

    Serbien

    Kasachstan

    Türkei

    Kosovo

    Ukraine

    Liechtenstein

    Vatikanstadt

    Mazedonien

    Weißrussland

    Republik Moldau

    * Die fett markierten Länder können über das EBR abgefragt werden.

     

    Wichtig | Das Handling ist nicht immer einfach. Auch bedarf es immer einigen Rechercheaufwands, bis man den Pfad zum wirtschaftlich Berechtigten gefunden hat. Der Kostenaufwand entspricht etwa dem des Registerportals der Länder bzw. dem von GWG24.

     

    Kundenverbindungen jenseits des EBR prüfen

    Kundenverbindungen, die sich nicht über das EBR, sondern allein über nationale Registerseiten prüfen lassen, sind aufgrund der vorerwähnten rechtlichen und sprachlichen Hindernisse deutlich schwieriger zu prüfen. Die Services der einzelnen Länder unterscheiden sich dabei ebenfalls deutlich. So sind z. B. Abfragen Schweizer Unternehmen meist kostenlos und einfach vorzunehmen, bei französischen Unternehmen sind mindestens englische Sprachkenntnisse erforderlich; holländische oder belgische Unternehmen lassen sich nur in den Landessprachen prüfen. Hilfreich sind dabei die folgenden beispielhaften Links

     

    • Nationale Seiten zur Abfrage ‒ Beispiele

    Slowakisches Handelsregister

    www.iww.de/s2084

    Tschechisches Handelsregister

    https://or.justice.cz/ias/ui/rejstrik

    Schweizer Handelsregister

    https://www.zefix.ch/

    Norwegisches Handelsregister

    https://www.brreg.no/

    Englisches Handelsregister

    https://wck2.companieshouse.gov.uk/

    Französisches Handelsregister

    https://www.infogreffe.com/

    Belgisches Handelsregister

    https://kbopub.economie.fgov.be

    Niederländisches Handelsregister

    https://www.kvk.nl/

     

     

    Händler müssen aber in jedem Falle berücksichtigen, dass in keinem der Register PeP-, Terror- oder Embargoprüfungen vorgenommen werden können, dies ist allein über die GWG24 möglich.

     

    • Vergleichende Übersicht für internationale Abfragen

    Registrierung

    Abfrage

    Preise

    Besonderheit

    EBR

    Kostenlos

    Hoher Rechercheaufwand bei juristischen Personen

    ca. 9,50 Euro

    Mehrere Länder in einem System, Problem: unterschiedliche nationale Veröffentlichungspflichten

    Ausländische Registerseiten

    Sehr unterschiedlich

    Hoher Recherche-aufwand bei juristischen Personen

    Sehr unterschied-lich

    Meist Sprachkenntnisse erforderlich,

    Unterschiedliche nationale Veröffentlichungspflichten

    GWG 24

    Direkt / schnell

    kostenpflichtig (einmalig)

    Nur natürliche Personen, jederzeit, einfache Handhabung

    ca. 9,00 Euro

    Einziges Portal zur Prüfung von PeP, Terror, Embargo, keine jur. Personen

     

    Was sollte ein Kfz-Händler tun, wenn er nun keine Abfragen über eines der Portale erreichen kann?

     

    Händler müssen einen angemessenen Aufwand treiben, um Kunden zu identifizieren und deren Angaben zu verifizieren. Dies geht nicht so weit, den Kunden etwa durch eine Privatdetektei zu überprüfen. Hilfreich kann bereits eine einfache Google-Recherche sein, wobei oft schon mit Google Maps überprüft werden kann, ob ein Unternehmen tatsächlich am angegebenen Ort seinen Standort hat, über welchen lokalen Internetauftritt es verfügt, welche Social-Media-Accounts bedient werden etc.

     

    PRAXISTIPP | Dokumentieren Sie das Ergebnis Ihrer Recherchen, z. B. als Screenshots, und nehmen Sie die Unterlagen zum jeweiligen Geschäftsvorfall.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 14 | ID 45448937