15.07.2026 · Nachricht · Elternzeit
LAG Düsseldorf: Nachträglicher Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen führt zum automatischen Ende der Elternzeit
Fällt nach Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, etwa wegen Trennung der Eltern und damit Wegfall des gemeinsamen Haushalts, endet die Elternzeit automatisch sofort. Ihrer Zustimmung als Arbeitgeber bedarf dies nicht, und jenseits des Ausnahmefalls des § 16 Abs. 4 BEEG bei Tod des Kindes gelangt auch keine „Auslauffrist“ zur Anwendung. Zu diesem Schluss gelangt das LAG Düsseldorf.
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