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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Pflichtverletzung in der Elternteilzeit ‒ wie Autohäuser mit Aufhebungsvertrag darauf reagieren

    von Alexandra Callies, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, www.kupka-stillfried.de

    | Um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können, nutzen immer mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Allerdings besteht während der Elternteilzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Dies stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen, wenn sie sich während dieser Zeit mit erheblichen Pflichtverletzungen eines Arbeitnehmers in Elternteilzeit konfrontiert sehen, bei denen sie unter anderen Umständen sofort eine Kündigung aussprechen würden. ASR erläutert, warum in solchen Fällen ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann. |

    Was Elternteilzeit für Arbeitgeber und Mitarbeiter bedeutet

    Jeder Arbeitnehmer hat nach § 15 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich. Sprich: Der oder die Mitarbeiterin bleibt beim Arbeitgeber angestellt, geht jedoch in dieser Zeit nicht zur Arbeit.

     

    Viele Eltern wollen oder können allerdings nicht drei Jahre ganz zu Hause bleiben. Daher bieten viele Arbeitgeber die Möglichkeit der Elternteilzeit. Elternteilzeit bedeutet, dass