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  • · Fachbeitrag · Datenschutz

    Ausweiskopien sind mit Einverständnis des Kunden bzw. Geschäftspartners erlaubt!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Immer wieder, insbesondere in den ASR-Praxisfällen zum „Handel über die Grenzen“ empfiehlt ASR, Ausweiskopien zu fertigen und zu den Ein- und Verkaufsakten zu nehmen. Einige Leser, die im Hinterkopf haben, dass das verboten sei, wollten wissen, ob und ggf. seit wann das überhaupt erlaubt ist. Unsere Antwort: Seit dem 29.07.2017 sind Kopien mit dem Einverständnis des Ausweisinhabers erlaubt. |

    Kopien sind seit dem 29.07.2017 grundsätzlich erlaubt

    Die Bedenken der Leser waren berechtigt: Das Kopieren des Personalausweises war bis zur Änderung des Personalausweisgesetzes (PAuswG) unzulässig. So hat das VG Hannover einen schwerwiegenden Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben des PAuswG darin gesehen, dass ein Dienstleister Personalausweise routinemäßig gescannt und gespeichert hat (VG Hannover, Urteil vom 28.11.2013, Az. 10 A 5342/11, Abruf-Nr. 202471).

     

    Die Unternehmenspraxis, insbesondere die Kfz-Branche, hielt sich nicht an das Verbot. Zu groß war die Angst, die Identität des Lieferanten oder des Kunden nicht nachweisen zu können und dadurch wirtschaftliche und vor allem (umsatz-)steuerliche Schäden hinnehmen zu müssen.