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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer/Kfz-Verkäufe über die Grenze

    Checklisten zur Nettoabrechnung und Muster einer Abnehmerversicherung für den Kfz-Handel

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Bei Fahrzeugverkäufen über die Grenze ‒ sowohl in ein anderes EU-Land als auch in ein Drittland ‒ ist vorrangig zu klären, ob eine der beiden Umsatzsteuerbefreiungen greift, ob also eine Ausfuhrlieferung oder eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. Die neuen ASR-Checklisten helfen Ihnen, diese Frage einfach und zugleich sicher zu klären ‒ und zwar ohne vertiefte (Umsatzsteuer-)Rechtskenntnis. Bei den vorrangig im Kfz-Handel vereinbarten Abhollieferungen empfiehlt ASR zur Dokumentation die Abnehmerversicherung und gibt Ihnen dazu Muster an die Hand. |

    Steuerbefreiung ausschließlich für bewegte Lieferungen

    Kfz-Verkäufe über die Grenze können nur dann als

    • innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG) oder