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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht/Kündigung

    Anscheinsbeweis für den Zugang von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben ist ausreichend

    von Alexandra Callies, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, www.kupka-stillfried.de

    | Die Arbeitsgerichte befassen sich immer wieder mit der Zustellung von Kündigungen, die Arbeitgeber per Post versenden. Denn: Der Zeitpunkt des Kündigungszugangs entscheidet darüber, ob der Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich entschieden, dass ein Beweis des ersten Anscheins vorliegt, wonach Mitarbeiter der Post einen als Einwurf-Einschreiben versendeten Brief regelmäßig während der üblichen Zustellzeiten in die Hausbriefkästen der Empfänger einwerfen. Das Urteil bedeutet eine Erleichterung für Arbeitgeber. |

    Was der Anscheinsbeweis rechtlich bedeutet

    Der Beweis des ersten Anscheins (sogenannter Anscheinsbeweis) bedeutet: Man geht zunächst automatisch von einem gewissen Sachverhalt aus, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

     

    Derjenige, der diesen Sachverhalt eigentlich detailliert beweisen müsste (sogenannte Beweislast), hat es folglich erst einmal leichter. Denn er muss nur die Voraussetzungen für den Beweis des ersten Anscheins darlegen und keine genaueren Nachweise erbringen.