Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Private Kfz-Nutzung als Entgeltbestandteil bei der Betriebsrente?

    | Für die Frage, inwieweit die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung als Entgeltbestandteil bei der Betriebsrentenberechnung zu berücksichtigen ist, kommt es nach Ansicht des LAG Düsseldorf auf den Wortlaut der Betriebsrentenvereinbarung an. |

     

    Das LAG Düsseldorf differenziert dabei wie folgt (Urteil vom 8.4.2011, Az: 10 Sa 930/10; Abruf-Nr. 112413):

    • Wird als Berechnungsgrundlage auf den zuletzt bezogenen „Bruttoverdienst“ oder das zuletzt bezogene „Bruttoeinkommen“ Bezug genommen, spricht vieles dafür, dass der geldwerte Vorteil durch die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens bei der Betriebsrentenberechnung einzubeziehen ist; es sei denn, dieser Vergütungsbestandteil wurde ausdrücklich aus der Versorgungszusage herausgenommen.
    • Wird hingegen der Begriff „Bruttogehalt“ verwendet, spricht dies eher für einen engen Vergütungsbegriff, der die Überlassung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung nicht umfasst. Denn zum „Gehalt“ zählen nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile oder Sachleistungen.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 6 | ID 29659810