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  • 25.07.2008 · Download · Autokaufrecht · Sachmängelhaftung

    Diesel-Partikelfilter bei "Kurzstreckenautos"

    Die Musterformulierung sollte Käufern von Diselfahrzeugen mit Partikelfiltern nachweisbar als "Merkblatt" mitgegeben werden. Damit sind diese informiert, dass der Diesel-Partikelfilter nicht freigebrannt wird, wenn das Fahrzeug immer nur für Kurzstrecken eingesetzt wird. Sollte der Partikelfilter deshalb verstopfen, können die Käufer daraus keine Ansprüche wegen eines Sachmangels geltend machen.