24.05.2018 · Fachbeitrag aus ASR · Umsatzsteuer/Innergemeinschaftlicher Handel
Über dem Kfz-Handel von und mit Exportdienstleistern hängt seit Jahren das umsatzsteuerliche Damoklesschwert. Bundesweit bekannt ist insoweit der Fall „Baumer“. Noch immer verfolgt die Finanzverwaltung solche Fälle mit Akribie, was wegen der besonderen steuerlichen Wirkung zur Demontage des Geschäftsmodells führt. Doch die Annahme, die Exportdienstleister seien bloße Vermittler, erscheint rechtlich kaum haltbar. Ein Beschluss des FG Nürnberg, ergangen in einem Verfahren über die ...
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