· Nachricht · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerfreie Lieferungen an NATO-Hauptquartiere
| Lieferungen und sonstige Leistungen an ein NATO-Hauptquartier sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Das BMF hat dazu im November 2025 eine aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere herausgegeben (BMF, Schreiben vom 14.11.2025, Az. III C 3 ‒ S 7493/00005/005/009, Abruf-Nr. 251190 ). |
Weiterführender Hinweis
- Aktuelle Übersicht „NATO: Hauptquartiere“ auf iww.de/asr → Abruf-Nr. 50628112
Quelle: ID 50628029