· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 – Wissenswertes für Autohäuser
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf
Auch 2026 gilt ein neues Muster für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA). Neu ist eine Änderung hinsichtlich der ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung. ASR macht Sie mit allem Wissenswerten dazu vertraut.
Neu ab 2026: Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung
Das BMF hat die Vordruckmuster für Voranmeldungszeiträume ab Januar 2026 eingeführt (Az. III C 3 – S 7344/00039/007/036, Abruf-Nr. 251935). Neu gefasst sind die ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung in Zeile 55, der Wegfall der bisherigen Kennziffer (Kz.) 23 und die neue Kz. 500:


Die Einführung der neuen Kz. 500 ist zu begrüßen: erstmals ist eine klare Abgrenzung zur Eintragung in Zeile 11, Kz. 22 möglich (mehr dazu unten).
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