· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Reparatur & Ersatzteilverkauf an private Drittlandskunden: Brutto- oder Nettorechnung?
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf
Im Nachgang zu den IWW-Webinaren „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“ stellen Teilnehmer immer wieder Sonderfragen aus dem Tagesgeschäft ihrer Autohäuser. Wenn die Fragen über den Einzelfall hinaus interessant sind, stellt ASR diese vor. In diesem Beitrag geht es um die Frage zur Reparatur des Fahrzeugs eines schweizerischen Privatkunden – also eines privaten Drittlandskunden – sowie um den bloßen Ersatzteilverkauf.
Vorgehen bei privaten Drittlandskunden
Frage: In unserem Autohaus in Bayern beraten wir gerade über folgende Frage: Wir reparieren das Auto eines schweizerischen Privatkunden. In der Schlussrechnung beträgt der Materialanteil über 50 Prozent – nach den Vorgaben der Finanzverwaltung handelt es sich damit um eine Werklieferung. Macht es einen Unterschied, ob der Privatkunde im Vorfeld mit uns einen Werkstattermin ausgemacht hatte und zur Reparatur gezielt nach Deutschland kam oder ob er eher zufällig und ungeplant – etwa während einer Urlaubsreise – einen Werkstatttermin bei uns wahrnehmen musste? Können Sie uns Ihre Meinung zur umsatzsteuerlichen Behandlung sagen?
Ändert sich die Beurteilung, wenn wir dem Kunden ohne eigene Werkstattleistungen lediglich Ersatzteile verkaufen?
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