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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Neue Erkenntnisse zum verdeckten Preisnachlass helfen zusätzliche Umsatzsteuer sparen

    | Mehrfach haben wir Sie bereits darüber informiert, wie Sie durch die Aufdeckung eines verdeckten Preisnachlasses beim Weiterverkauf eines in Zahlung genommenen GW Umsatzsteuer sparen können. Die Nachfrage eines Lesers hat nun weiteres Einsparpotenzial zutage gefördert. Erfahren Sie, wie der gemeine Wert des GW mit den Stellschrauben Reparatur- und Verkaufskosten legal „heruntergerechnet“ werden kann. Dadurch erhöht sich der verdeckte Preisnachlass und die Umsatzsteuerbelastung beim NW-Geschäft sinkt. |

    Schema zur Ermittlung des gemeinen Werts

    Sie kennen das Schema zur Ermittlung des gemeinen Werts des in Zahlung genommenen GW:

     

    • Beispiel

    Händler H hat beim Verkauf eines NW den GW des Kunden für 11.500 Euro in Zahlung genommen. Zwei Monate nach der Übernahme veräußert er den GW für 12.500 Euro brutto. Da das Fahrzeug bei Übernahme beschädigt war, sind Reparaturkosten (Selbstkosten) in Höhe von 1.500 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer) entstanden. Es ergibt sich folgender gemeiner Wert:

     

    Verkaufserlös (brutto)

    12.500 Euro

    ./. Reparaturkosten (brutto)

    1.500 Euro

    ./. Verkaufskosten: 15 % von 12.500 Euro

    1.875 Euro

    = Gemeiner Wert

    9.125 Euro

     

    Brutto-Aufwendungen sind abziehbar

    Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die Reparaturkosten nur netto abgezogen werden dürfen. Das wären im Beispiel 1.260,50 Euro netto anstelle der angesetzten 1.500 Euro brutto. Eine Nachfrage beim BMF erbrachte jedoch folgende Antwort: „Da der gemeine Wert immer als Bruttobetrag zu verstehen ist, beinhalten die vom (späteren) Verkaufserlös abzuziehenden Reparaturkosten ebenfalls die Umsatzsteuerbeträge.“ Das wirkt sich so aus:

     

    • Der gemeine Wert des in Zahlung genommenen Fahrzeugs sinkt auf 9.125 Euro und ist damit um 239,50 Euro niedriger, als er beim Abzug der Reparaturkosten netto (9.364,50 Euro) wäre.
    • Der verdeckte Preisnachlass erhöht sich um 239,50 Euro (-2.375 Euro statt -2.135,50 Euro).
    • Die beim NW-Geschäft anfallende Umsatzsteuer mindert sich dadurch um (weitere) 39,20 Euro (379,20 Euro statt 340 Euro).

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Stellen Sie Ihrem NW-Kunden eine berichtigte Rechnung aus und korrigieren Sie den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag (im Beispielsfall um minus 379,20 Euro). Falls Ihr Kunde den NW für sein Unternehmen erworben und die Vorsteuer aus dem Erwerb gezogen hat, muss er durch Abgabe einer berichtigten Voranmeldung die Vorsteuer entsprechend um 379,20 Euro mindern.
    • Senden Sie Ihrem Kunden die berichtigte Rechnung zusammen mit dem „Kundenanschreiben verdeckter Preisnachlass“, damit Ihr Kunde die Rechnungsberichtigung nachvollziehen kann.
    • Nutzen Sie zur Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses das Praxis-Tool „Ermittlung des verdeckten Preisnachlasses bei Streckengeschäften“.
     

    Veräußerung des GW mehr als drei Monate nach Übernahme

    Bei GW, die erst nach Ablauf von drei Monaten seit Übernahme veräußert werden, gilt für die Berechnung des gemeinen Werts Folgendes:

     

    • Die (Brutto-)Reparaturkosten können vom Verkaufserlös abgezogen werden.
    • Gleiches gilt für tatsächlich angefallene und nachgewiesene (Brutto-)Verkaufskosten. Dazu zählen insbesondere
      • Werbekosten (Inserate, Anzeigen etc.)
      • Übernahme der Anmeldekosten für den Kunden
      • Verkaufsprovisionen
      • Treibstoffkosten für Probefahrten
      • Allgemeine Verwaltungskosten (soweit zuordenbar)
      • Standkosten
      • Zinsen
    • Ein Pauschalabschlag für Verkaufskosten in Höhe von 15 Prozent des Verkaufserlöses wird in diesem Falle nicht zugelassen.

     

    PRAXISHINWEIS | Die im Beitrag „Fragen und Antworten zum verdeckten Preisnachlass bei Gebrauchtwagen“ (ASR 7/2009, Seite 10) vertretene Auffassung, dass bei Fahrzeugen mit einer Standzeit von mehr als drei Monaten keine Verkaufskosten abziehbar seien, ist damit überholt. Lediglich der Abzug der 15-Prozent-Pauschale ist in diesem Fall ausgeschlossen. Tatsächlich angefallene und nachgewiesene Verkaufskosten können dagegen angesetzt werden.

     

    Weiteführende Hinweise

    • Das „Kundenanschreiben verdeckter Preisnachlass“ finden Sie auf asr.iww.de unter Downloads → Musterverträge/-formulierungen → Autokauf.
    • Sie finden das Praxis-Tool „Ermittlung des verdeckten Preisnachlasses bei Streckengeschäften“ auf asr.iww.de unter Downloads c→ Rechentools (als rechenfähige Excel-Datei) und im Bereich Checklisten/Arbeitshilfen → Steuern als Papierversion (PDF).
    • Beitrag „Fragen und Antworten zum verdeckten Preisnachlass bei Gebrauchtwagen“, ASR 7/2009, Seite 10
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 5 | ID 39474840