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  • 04.11.2019 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Keine Vorsteuerkürzung bei Formmangel der Bewirtungsrechnung

    Ein Betriebsprüfer darf den Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Bewirtungsbelegen nicht kürzen, wenn Sie als Unternehmer die Teilnehmer und den Anlass der Bewirtung nachträglich benennen können. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.