· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
15 typische Buchungsfehler im Autohaus ‒ und wie Sie diese vermeiden (Teil 1 )
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die meisten Betriebsprüfungen führen wegen der risikoorientierten Fallauswahl zu Feststellungen. Doch so individuell die aufgedeckten Fehler auch sein mögen, so gibt es viele Feststellungen, die bei Autohäusern branchenübergreifend immer wieder auftauchen. Die Brisanz: Es handelt sich oft um einfache ‒ vermeidbare ‒ Buchungs- und Rechtsanwendungsfehler. ASR stellt in einer Serie 15 klassische BP-Feststellungen bei Autohäusern vor, damit Sie bereits vor der Prüfung in der Buchhaltung alles richtig machen. In dieser Ausgabe lesen Sie die ersten sieben Fehler. |
Fehler 1: Aktivierungspflicht bei Umbauten missachtet
Wird das Autohaus saniert und modernisiert, dann liegt Erhaltungsaufwand vor und der lässt sich grundsätzlich sofort als Betriebsausgabe absetzen. Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen:
1. Substanzmehrung
Die erste Ausnahme: Führt der Aus- oder Umbau zu einer Substanzmehrung, weil etwas bisher nicht Vorhandenes geschaffen wird, dann ist der Aufwand zu aktivieren und nach Gebäudegrundsätzen abzuschreiben.
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