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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Fristverlängerung für die Garantiezusagen ‒ vielleicht lässt sich das drohende Unheil doch noch abwenden

    | Mit Schreiben vom 11.05.2021 hatte sich das BMF zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Garantiezusagen von Kfz-Händlern neu positioniert. Die Interessenverbände ‒ allen voran der ZDK ‒ sind zu Recht Sturm gelaufen. Als ersten Schritt in die richtige Richtung hat das BMF jetzt die ursprünglich bis zum 30.06.2021 gesetzte Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2021 verlängert. |

     

    Für die Kfz-Branche bleibt zu hoffen, dass das BMF seine Rechtsauffassung noch einmal in Gänze überdenkt. Angesichts der dargestellten und in ihrer Tragweite möglicherweise zunächst nicht erfassten Konsequenzen sollte die nunmehr gewonnene Zeit genutzt werden, um unter Beteiligung der betroffenen Kreise eine Lösung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der Betriebe und ihrer Kunden entspricht und vor allem auch praktisch umsetzbar ist.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Mehr zum Thema lesen Sie in Kürze hier bzw. in der Juli-Ausgabe von ASR.
    Quelle: ID 47394570