· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO unionsrechtskonform
Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht, so der BFH.
Im Streitfall hatte das Finanzamt bei der Organträgerin O verschiedener Organgesellschaften einen Vorsteuerabzug korrigiert, den die O zuvor zu Unrecht geltend gemacht hatte. Dies führte zu Steuernachforderungen und entsprechenden Nachzahlungszinsen. O wandte sich dagegen mit dem Argument, die Verzinsung verstoße gegen Unionsrecht. Der BFH wies dies zurück (BFH, Urteil vom 11.12.2025, Az. V R 7/24, Abruf-Nr. 253849).
Die Vollverzinsung schafft nach Ansicht des BFH – wie das BVerfG bereits entschieden hat – einen Ausgleich zwischen den Steuerschuldnern, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Steuer herangezogen werden, und wirkt gleichermaßen zugunsten und zulasten der Steuerpflichtigen. Da dieser Zweck unionsrechtlich nicht geregelt ist, fällt § 233a AO nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts. Im Rahmen der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten genüge die Vorschrift im Übrigen auch den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität. Auch unter Annahme eines Unionsbezugs verstoße sie nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.