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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Autohaus-Inhaber aufgepasst: USt-IdNr.-Bestätigungen seit 20.07.2025 nur noch online möglich

    | Seit 20.07.2025 bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) nur noch im Online-Verfahren über www.bzst.de . Sowohl einfache als auch qualifizierte Anfragen sind dann ausschließlich elektronisch möglich. Schriftliche oder telefonische Anfragen werden seit diesem Stichtag nicht mehr akzeptiert. Hintergrund ist eine entsprechende Änderung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 18e.1 UStAE). |

    Auch der Nachweis qualifizierter Einzelanfragen wurde konkretisiert: Solche Anfragen können künftig durch einen Ausdruck, ein allgemein übliches Dateiformat oder einen Screenshot belegt werden. Die Möglichkeit, mehrere USt-IdNrn. gleichzeitig abzufragen, bleibt weiter bestehen ‒ etwa über die vom BZSt angebotene technische Schnittstelle (BMF, Schreiben vom 06.06.2025, Az. III C 5 ‒ S 7427-d/00014/001/002, Abruf-Nr. 248775).

     

    PRAXISTIPP | Stellen Sie auf das neue Online-Bestätigungsverfahren um. Denn die qualifizierte Bestätigungsanfrage ist essenziell für die Steuerbefreiung, weil die innergemeinschaftlichen Lieferungen nur bei Verwendung einer gültigen USt-IdNr. steuerfrei bleiben. Eine fehlende oder fehlerhafte Prüfung hat erhebliche Risiken.

     
    Quelle: ID 50461547