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  • 18.06.2021 · Nachricht · Sonderzahlungen

    Corona-Prämie: Zahlungsfrist wurde bis 31.03.2022 verlängert

    | Wenn Sie sich bisher (z. B. wegen der unsicheren Geschäftsentwicklung) noch nicht dazu entscheiden konnten, Ihren Mitarbeitern eine „Corona-Prämie“ zu zahlen, die nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei ist, dann können Sie sich noch eine längere Überlegungszeit gönnen. Die Zahlungsfrist ist nämlich nicht – wie geplant – am 30.06.2021 ausgelaufen, sondern bis zum 31.03.2022 verlängert worden. Dies haben der Bundestag am 05.05.2021 und der Bundesrat am 28.05.2021 beschlossen. |