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  • · Fachbeitrag · Sonderzahlungen

    Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Ihre Mitarbeiter sind durch die anhaltend hohe Inflation weiterhin stark belastet. Um sie zu unterstützen, wurde jüngst durch § 3 Nr. 11c EStG eine einfache und unbürokratische Möglichkeit geschaffen: Arbeitgeber können vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter zahlen. Es profitieren sowohl ihre Mitarbeiter durch den Zufluss „brutto wie netto“ als auch Sie als Arbeitgeber durch die entfallenden Sozialabgaben und die höhere Mitarbeitermotivation. ASR stellt die Details der Inflationsausgleichsprämie vor. |

    Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie

    Um von der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in § 3 Nr. 11c EStG profitieren zu können, müssen Sie

    • 1. als Arbeitgeber einem ihrer Mitarbeiter