Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Pensionszusagen

    Ausscheiden des beherrschenden GGf vor Ablauf der Erdienenszeit

    | Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, dem die GmbH im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt hat, bereits mit 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. Die jährlichen Zuführungen zu der für die Versorgungszusage gebildeten Rückstellung stellen deswegen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar, entschied der BFH. |

     

    Hintergrund | Eine Pensionszusage wird bei einem beherrschenden GGf einer (Autohaus-)GmbH unter anderem dann steuerlich anerkannt, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (Erdienenszeit). Scheidet der beherrschende GGf früher aus dem Unternehmen aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht (mehr) durchgeführt. Dem BFH mangelt es an der Ernsthaftigkeit der Zusage (BFH, Urteil vom 25.6.2014, Az. I R 76/13; Abruf-Nr. 142627).

     

    PRAXISHINWEIS | Sehen Sie zum Thema Altersversorgung von GGf auch den Beitrag „Vier aktuelle BFH-Entscheidungen zur Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern“ in „Löhne und Gehälter professionell“ (LGP), dem Schwesterinformationsdienst von „ASR“. Sie finden den Beitrag frei zugänglich auf lgp.iww.de→ Archiv → Ausgabe 5/2014, Seite 81.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 1 | ID 42954331