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  • 20.08.2014 · Fachbeitrag · NATO Truppenstatut

    Alte Abwicklungsscheine noch bis 31. Dezember 2014 verwendbar

    Offensichtlich selbst gemerkt hat das BMF, dass eine am 20. Juni 2014 bekanntgegebene Änderung nicht zum 1. Juli 2014 umgesetzt werden kann. Daher dürfen Sie – so das BMF – den „alten“ Abwicklungsschein für den Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung an NATO-Truppen nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-Zusatzabkommen noch bis zum 31. Dezember 2014 verwenden. Sie müssen ihn allerdings handschriftlich im Hinblick auf das SEPA-Verfahren anpassen.