Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung

    „Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn“: BFH definiert das Merkmal neu

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

    | Der BFH hat das Merkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ in drei Urteilen neu definiert und damit seine Rechtsprechung geändert. Erfahren Sie nachfolgend die steuerlichen Details und wie sich die Urteile in der Praxis auswirken. |

    Steuerbegünstigte Leistungen und Sachzuwendungen

    Um Lohnzahlungen steueroptimiert zu gestalten, zahlen Arbeitgeber den Arbeitnehmern häufig anstelle von individuell zu versteuerndem Barlohn Arbeitslohn in Form von zweckbestimmten Leistungen, Sachzuwendungen oder pauschal zu versteuernden Bezügen aus. Dadurch kann die Lohnsteuer reduziert werden, weil

    • der Sachbezug ggf. niedriger bewertet wird als eine Barlohnzahlung, sodass entsprechend weniger Arbeitslohn zu versteuern ist,