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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Steuerliche Behandlung von Gebühren auf Warengutscheine

    | Ein Leser fragt: Ein Warengutschein mit einem Wert von 44 Euro für unsere Mitarbeiter kostet unserem Kfz-Betrieb zusätzlich 4 Euro Gebühr. Diese verlangt das Unternehmen, bei dem unsere Mitarbeiter den Gutschein einlösen können. Haben diese 4 Euro Einfluss auf die 44-Euro-Grenze? Und sind die Gebühren als Betriebsausgaben abziehbar? |

     

    Unsere Antwort | Die Gebühr von 4 Euro hat keinen Einfluss auf die 44-Euro-Genze. Für die lohnsteuerliche Beurteilung kommt es nur auf den Warenwert an, den Sie Ihrem Mitarbeiter einräumen, und das sind 44 Euro. Sie können aber den gesamten Betrag von 48 Euro als Betriebsausgaben abziehen.

     

    Weiterführende Hinweise