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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    GmbH-Gesellschafter nutzt E-Firmenwagen privat: Gilt der reduzierte BLP auch für die vGA?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Der Gesellschafter einer Autohaus-GmbH nutzt den E- oder E-Hybrid-Firmenwagen auch für private Zwecke? Definitiv keine Seltenheit. Stellt der Betriebsprüfer aber fest, dass der privaten Nutzung kein fremdübliches Rechtsgeschäft zugrunde liegt, kommt es zur ungeliebten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Und dann stellt sich zwangsläufig die Frage, wie diese zu bewerten ist. In dem Zusammenhang will ein ASR-Leser wissen: |

     

    Frage: Darf die für die Privatnutzung geltende, reduzierte Bemessungsgrund-lage von 25 Prozent (E-Fahrzeug) bzw. 50 Prozent (E-Hybrid-Fahrzeug) des Bruttolistenpreises (BLP) auch für die Bewertung der vGA berücksichtigt werden?

     

    Antwort: Bei der GmbH kommt die Reduzierung des BLP für die Bewertung der vGA nicht in Frage, beim Gesellschafter aber schon.