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  • 04.07.2014 · Fachbeitrag · Kfz-Steuer

    Ford Ranger 2AW als Pkw eingestuft

    | Das FG Sachsen-Anhalt hat einen Ford Ranger 2AW Kfz-steuerlich als Pkw eingeordnet, weil bei diesem Pickup die Ladefläche nur unwesentlich größer ist als die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche. Das spreche dagegen, dass das Fahrzeug vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sei. |