· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
E-Fahrzeug: Wirken sich nachgerüstete Winterreifen auf Super-AfA und BLP aus?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Wer im Winterhalbjahr ein neues E-Fahrzeug kauft, wird wegen der häufig vormontierten Sommerreifen oft einen zusätzlichen Satz Winterreifen erwerben. Für die Praxis stellt sich die Frage, ob die Kosten für die Winterreifen den Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs erhöhen und dadurch ein ungewolltes Überschreiten der „magischen“ 100.000-Euro-Grenze möglich ist. Denn wird die Grenze überschritten, entfällt die Möglichkeit, den Bruttolistenneupreis für die private Nutzungsentnahme nur zu einem Viertel anzusetzen. Der folgende Beitrag gibt Antwort.
Ausgangsbeispiel auf Basis einer Leseranfrage
Ein ASR-Leser beabsichtigt für sein Unternehmen ein bereits auf das Autohaus zugelassenes E-Fahrzeug mit einem Bruttolistenneupreis von 99.600 Euro zu erwerben (Vorführwagen). Weil das Fahrzeug derzeit mit Sommerreifen ausgestattet ist, soll zusätzlich ein Satz Winterreifen für 2.300 Euro erworben werden. Das wirft zwei durchaus praxisrelevante Fragen auf:
- 1. Lässt sich für das Fahrzeug trotzdem die zum 01.07.2025 eingeführte „Super-Abschreibung“ für E-Fahrzeuge nutzen (§ 7 Abs. 2a EStG)?
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