· Gesetzesänderungen
Wachstums-Booster: Von diesen steuerlichen Verbesserungen profitieren Autohäuser

von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der Bundesrat hat am 11.07. den Weg für den „Wachstums-Booster“ freigemacht und dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket der Bundesregierung zugestimmt. Milliardenschwere Steuerentlastungen sind damit auf dem Weg zu Ihnen. ASR nimmt das zum Anlass, Ihnen die fünf ‒ für Autohäuser relevantesten ‒ Steueränderungen vorzustellen. |
1. Privilegierte E-Pkw: Auto darf jetzt 100.000 Euro kosten
Die private Mitbenutzung eines betrieblichen E-Firmenwagens unterliegt der Besteuerung. Beim selbstständigen Inhaber eines Autohauses als gewinnerhöhende Privatentnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG), beim begünstigten Mitarbeiter des Autohauses als steuer- und beitragspflichtiger Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S. 2 ff. EStG). Und das unabhängig davon, ob der E-Firmenwagen durch das Autohaus erworben wurde, oder ob es sich um ein geleastes oder gemietetes Fahrzeug handeln sollte.
Um die Elektromobilität zu fördern, wird der Bruttolistenneupreis bei reinen E-Fahrzeugen nur zur Hälfte angesetzt. Seit einigen Jahren darf
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