Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Übergangsregelung für neuen Gelangensnachweis verlängert

    | Das BMF verlangt bekanntlich für alle Umsätze nach dem 31. Dezember 2011 zum Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferung den neuen Gelangensnachweis. Es hat jetzt die ursprünglich dreimonatige Übergangsfrist auf sechs Monate bis 30. Juni 2012 verlängert (Schreiben vom 6.2.2012, Az. IV D3 - S 7141/11/10003; Abruf-Nr. 120431 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Auch wenn die Übergangsfrist verlängert wurde, müssen Sie sich kurzfristig mit den neuen Regeln vertraut machen und diese spätestens ab 1. Juli 2012 bei innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen anwenden. Was Sie zum neuen Gelangensnachweis wissen müssen, steht in ASR 1/2012, Seiten 6 bis 9. Wie Sie den Rückerhalt des Gelangensnachweises absichern, erfahren Sie in ASR 2/2012, Seite 14.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 1 | ID 31951180