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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Lieferschwellen für Italien und Österreich wurden geändert

    | Innergemeinschaftliche Lieferungen, die unter die Versandhandelsregelung nach § 3c UStG fallen, sind in der Kfz-Branche eher die Ausnahme. Denn die Regelung greift nicht bei neuen und differenzbesteuerten Fahrzeugen und sie setzt ferner unter anderem voraus, dass der Lieferer die Ware selbst über die Grenze befördert bzw. versendet. Wer jedoch solche Geschäfte tätigt, sollte wissen, dass sich die Lieferschwellen für Österreich und Italien geändert haben. Und in Estland wurde die Lieferschwelle in Euro umgerechnet. |

     

    • Für Italien wurde die Lieferschwelle von bisher 35.000 auf 100.000 Euro erhöht.
    • Für Österreich wurde sie von 100.000 auf 35.000 Euro gesenkt.
    • Die Lieferschwelle für Estland beträgt jetzt 35.151 Euro. Dabei wurde lediglich die „alte“ Lieferschwelle von 550.000 estnischen Kronen nach der Einführung des Euro zum 1. Januar 2011 umgerechnet (Abschnitt 3c.1 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).

     

    PRAXISHINWEIS | Die aktuellen Liefer- und Erwerbsschwellen aller 28 Mitgliedstaaten außerhalb Deutschlands finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) unter Online-Service/Downloads in der Rubrik „Checklisten/Arbeitshilfen“ unter der Überschrift „Im- und Export“ .

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 2 | ID 31304260