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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    EuGH stärkt den Vertrauensschutz des Verkäufers

    | Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung drei Grundsätze zum Vertrauensschutz des Verkäufers bekräftigt. Diese sind zwar allesamt hinlänglich bekannt, werden aber von den nationalen Finanzbehörden bisweilen „vergessen“. |

     

    Diese drei Grundsätze lauten:

    • Ist der Verkäufer seinen Nachweispflichten nach nationalem Recht und gängiger Praxis nachgekommen, kann er im Liefermitgliedstaat nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden, wenn der Käufer seine vertragliche Pflicht, diese Gegenstände an Orte außerhalb dieses Staats zu versenden oder zu befördern, nicht erfüllt hat. In solchen Fällen muss der Liefermitgliedstaat sich beim Käufer schadlos halten.