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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Praxisfall 9: Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege Sie benötigen und was Sie buchen und prüfen müssen, um einen Gebrauchtwagen (GW) an einen Privatkunden im EU-Ausland zu liefern. Und zwar für den Fall, dass Sie die Transportverantwortung tragen und die Differenzbesteuerung angewendet werden soll. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden. |

     

    • Praxisfall

    Bei einem Neuwagen-Geschäft haben Sie von einem Privatkunden dessen GW mit 8.500 Euro in Zahlung genommen (vgl. Beispiele in Abschn. 25a.1 Abs. 10 und 10.5 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE]). Zunächst reparieren Sie das Fahrzeug für 500 Euro (Teile 300 Euro + Löhne 200 Euro, vgl. Abschn. 10.5 Abs. 4 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 UStAE) und verkaufen es nach einem Monat für 10.000 Euro an einen Privatkunden im EU-Ausland. Sie sollen ihm das Fahrzeug im EU-Ausland übergeben und tragen auch die Transportverantwortung. Mit dem Transport beauftragen Sie einen deutschen Frachtführer und erhalten von diesem eine Rechnung über 250 Euro zzgl. 47,50 Euro Umsatzsteuer.

     

    Wichtig | Sie tragen Transportverantwortung, wenn Sie nach dem Kaufvertrag auch den Transport des Fahrzeugs zum Kunden schulden. Wie Sie den Transport tatsächlich durchführen, ob Sie also

    • das Fahrzeug selbst zum Kunden bringen oder
    • einen Spediteur beauftragen oder
    • einen Frachtführer beauftragen,

    ist ohne Bedeutung.

     

    PRAXISHINWEIS | Ein Fahrzeug ist umsatzsteuerlich (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 UStG) erst dann ein Gebrauchtfahrzeug, wenn

    • es mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und
    • die erste Inbetriebnahme mehr als 6 Monate zurückliegt.
     

    Umsatzsteuerliche Folgen

    EU-Verkäufe von GW an Privatkunden können unter den weiteren Voraussetzungen des § 25a UStG der Differenzbesteuerung unterworfen werden. Im Privatkundengeschäft sollte ‒ wo immer möglich ‒ differenzbesteuert werden. Denn das ist für den Privatkunden, der nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, immer die günstigere Variante.

     

    Checkliste / Anwendung der Differenzbesteuerung

    Als Autohändler dürfen Sie einen GW differenzbesteuert verkaufen, wenn Sie das Fahrzeug

    • in Deutschland oder im restlichen Europa
    • in Wiederverkaufsabsicht erworben

    haben und derjenige, von dem Sie das Fahrzeug kaufen, ist ein

    • Nichtunternehmer (Privatperson) oder
    • anderer Autohändler, der seinerseits auf diesen Verkauf auch die Differenzbesteuerung anwenden darf.
     

    PRAXISHINWEISE |

    • Die Verkäufe werden wie ein Inlandsgeschäft „ganz normal“ brutto mit deutscher Margen-Umsatzsteuer abgerechnet.
    • Die Tatsache, dass das Fahrzeug in das EU-Ausland verkauft wird, ist ohne Bedeutung. Insbesondere kommt keine Steuerbefreiung in Betracht (§ 25a Abs. 5 S. 2 UStG).
    • Die Versandhandelsregelung nach § 3c UStG, die unangenehme steuerliche Folgen nach sich ziehen kann (siehe ASR 10/2017, Seite 3), greift bei differenzbesteuerten Verkäufen nicht (§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG).
    • Das Ursprungslandprinzip gilt uneingeschränkt. Fahrzeuge, die im Inland geliefert werden, werden mit der deutschen Steuer auf die Differenz endgültig belastet. Das EU-Bestimmungsland, in das die Fahrzeuge verbracht werden, hat keine Möglichkeit, seine eigene Steuer zu erheben.
     

    Das müssen Sie prüfen und belegen

    Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, welche Aufgaben Sie erfüllen und welche Belege Sie sammeln müssen.

     

    Checkliste / Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert

    Erledigt

    Datum

    Zeichen

    1.

    Identität des Abnehmers laut Kaufvertrag feststellen (Kopie des Ausweises zu den Akten nehmen)

    2.

    Besondere Aufzeichnungen (für jedes Fahrzeug gesondert; Saldierungen mit anderen Fahrzeugverkäufen sind nicht zulässig) (§ 25a Abs. 6 UStG, Abschn. 25a 1 Abs. 17 UStAE)

    • Einkaufspreis des Fahrzeugs
    • Verkaufspreis des Fahrzeugs
    • Einzel- oder Gesamtmarge

     

     

    3.

    Zahlungsangaben bei Überweisungen prüfen (Stammt die Überweisung von einem Bankkonto, das auf den Kunden lautet?)

    ja ☐

    nein ☐

    4.

    Geldwäschegesetz (GwG; Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Sinne des GwG?)

    ja ☐

    nein ☐

     

    Wichtig | Sie finden die Checkliste „Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45002642.

    So rechnen Sie richtig ab

    Besonderer Rechnungshinweis

    Sie müssen in der Rechnung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung durch die Formulierung „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ hinweisen (§ 14a Abs. 6 S. 1 UStG).

     

    Sie dürfen grenzüberschreitende Rechnungen auch in einer anderen Sprache als Deutsch abfassen. Wie der Rechnungshinweis in diesem Fall lautet, sehen Sie in der Checkliste „Rechnungsangaben in anderen Amtssprachen der EU“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 42406717.

     

    Fehlt der Hinweis, hat das weder für Sie noch für den Käufer irgendwelche (umsatz)steuerlichen Folgen (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2014, Az. 1 K 2537/12 U, AO, Abruf-Nr. 142301).

     

    Keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen

    Wenn Sie als Kfz-Händler einen Fahrzeugumsatz nach § 25a UStG versteuern, dürfen Sie die Differenzsteuer in Ihrer Rechnung nicht gesondert ausweisen (§ 14a Abs. 6 S. 2 UStG). Der Erwerber des Fahrzeugs hat, selbst wenn er Unternehmer ist, keinen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis.

     

    Musterschreiben / Rechnung Differenzbesteuertes EU-Geschäft

    Autohaus Dortmunder Hellweg

    Am Hellweg 13

    44328 Dortmund

    Mr. Will Smith

    34 Any Road

    NW 10 6 DX

    United Kingdom

    Dortmund, den 15.12.2017

     

    Fahrzeugtyp: ...

    Fahrzeug-Identifikationsnummer: …

    ...

     

    Für die Lieferung des o.a. Fahrzeugs stellen wir Ihnen in Rechnung:

     

    10.000 Euro

     

    Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung: Nach § 25a UStG (Differenzbesteuerung) kann keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

     

    Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum ...

     

    So buchen Sie den Umsatz richtig

    Gemeiner Wert im Praxisfall

    Nimmt das Autohaus im Neuwagengeschäft einen GW in Zahlung und leistet der Käufer in Höhe der Differenz eine Zuzahlung, ist im Rahmen der Differenzbesteuerung als Einkaufspreis nach § 25a Abs. 3 UStG der tatsächliche Wert des GW = gemeiner Wert anzusetzen (Abschn. 10.5 Abs. 4 UStAE):

     

    • Gemeiner Wert des GW (Abschn. 10.5 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 UStAE)

    Verkaufserlös (vom Erwerber zu zahlen)

    10.000 Euro

    ./.

    Reparatur (Selbstkosten)

    500 Euro

    ./.

    Verkaufskosten (pauschal 15% von 10.000 Euro)

    1.500 Euro

    =

    Gemeiner Wert GW

    8.000 Euro

    ./.

    Anrechnungspreis GW

    8.500 Euro

    =

    Verdeckter Preisnachlass

    500 Euro

     

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Die Transportkosten in Höhe von 250 Euro zzgl. 47,50 Euro Umsatzsteuer sind mit dem Pauschalabschlag für die Verkaufskosten abgegolten (Abschn. 10.5 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 UStAE). Dem Abzug der Vorsteuern und (ertragsteuerlichen) Betriebsausgaben steht dies nicht entgegen.
    • Wenn das Neuwagenentgelt nicht um einen „verdeckten Preisnachlass“ gemindert wird, kann im Rahmen der Differenzbesteuerung der Anrechnungspreis angesetzt werden (Abschn. 25a.1 Abs. 10 S. 4 UStAE).
     

     

    • Steuerberechnung im Praxisfall

    Verkaufserlös (vom Erwerber zu zahlen)

    10.000 Euro

    ./. Gemeiner Wert GW

    8.000 Euro

    = Bruttodifferenz

    2.000 Euro

    ./. Nettodifferenz (Bruttodifferenz : 1,19)

    1.680,67 Euro

    = Differenzsteuer/Margensteuer

    319,33 Euro

     

     

    • Buchungssätze im Praxisfall

    Buchung der Instandsetzung

    Instandsetzung

    Gebrauchtwagen

    500 Euro an

    Erlöse Löhne (intern)

    Erlöse Teile (intern)

    200 Euro

    300 Euro

    Buchung des Transports

    Aufwand (Transporte)

    Vorsteuer

    250 Euro

    47,50 Euro an

     

    Dienstleister

     

    297,50 Euro

    Buchung des eigentlichen Verkaufs

    Kundenforderung

    10.000 Euro

    an

    Erlöse Gebrauchtwagen

    Umsatzsteuer

    9.680,67 Euro

    319,33 Euro

     

     

    Das müssen Sie erklären und melden

    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Melden Sie die Fahrzeuglieferung als Inlandsgeschäft in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017 in Zeile 26 Kennziffer 81 jeweils bis zum 10. des Folgemonats an Ihr Finanzamt (§ 18 Abs. 1 S. 1 UStG). Dauerfristverlängerer melden wie gehabt einen Monat später (§ 18 Abs. 6 UStG, §§ 46 ff. UStDV).

     

     

    PRAXISHINWEIS | Dass Sie die Differenzbesteuerung anwenden, darauf müssen Sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht besonders hinweisen. Die Umsätze erklären Sie mit Ihren anderen „19%ern“ in der Kennziffer 81 ‒ mit dem einen Unterschied, dass Sie

    • nicht den gesamten Umsatz,
    • sondern nur die Nettodifferenz berücksichtigen.

    Weitere Besonderheiten bestehen nicht. Das gilt auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung; insbesondere müssen Sie hier nichts in die Anlage UR eintragen. Wichtig ist nur, dass Sie die besonderen Abrechnungs- und Aufzeichnungspflichten beachten (siehe oben).

     

    Zusammenfassende Meldung

    Eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht erforderlich.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Checkliste „Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Transportfall differenzbesteuert“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45002642
    • Checkliste „Rechnungsangaben in anderen Amtssprachen der EU“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 42406717
    • Die Beitragsserie wird in ASR 1/2018 fortgesetzt mit „Praxisfall 10: Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Abholfall differenzbesteuert“
    • In der Reihe der Praxisfälle ist zuletzt erschienen: „Praxisfall 8: Verkauf eines GW an einen Privatkunden in der EU ‒ Abholfall regelbesteuert“, ASR 11/2017, Seite 5 → Abruf-Nr. 44859369
    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 4 | ID 44981475