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  • · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Einsprüche in vielen Fällen nicht mehr notwendig

    | Gewerbesteuermessbescheide ergehen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken wegen der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben und wegen der Hinzurechnungen für Mieten, Pachten und Zinsen künftig nach § 165 AO vorläufig. Unternehmer müssen also keinen Einspruch mehr einlegen (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.4.2013). |

    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 1 | ID 39500370