· Nachricht · Gesetzesänderungen
Reine E-Autos sind auch über 2025 hinaus Kfz-steuerbefreit
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 wird verlängert. Neu zugelassene Elektrofahrzeuge bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge werden auch über 2025 hinaus von der Kfz-Steuer befreitm. Das steht im Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abruf-Nr. XXXXX), das der Bundestag am 04.12.2025 beschlossen hat.
Die Kfz-Steuerbefreiung gilt für alle E-Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden. Sie sind für bis zu zehn Jahre steuerbefreit, jedoch maximal bis zum 31.12.2035. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit gewesen, die vor dem 01.01.2026 zugelassen wurden. Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Wichtig — Zum Zeitpunkt der Drucklegung von ASR 1/2026 stand die Entscheidung des Bundesrats über den Gesetzesentwurf noch aus; Termin dafür war der 19.12.2025.