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  • · Fachbeitrag · Differenzbesteuerung

    Aufzeichnungs- und Nachweispflichten bei der Differenzbesteuerung unbedingt einhalten!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Nachlässigkeiten und Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Nachweispflichten bei der Differenzbesteuerung gehen zulasten der GW-Händler und führen zu Mehrsteuern. Das hat die OFD Niedersachsen klargestellt. Denn für die Differenzbesteuerung gelten besondere Aufzeichnungspflichten. Der Einkaufs- und der Verkaufspreis sowie die Einzel- oder Gesamtmarge (netto ohne USt) müssen daraus für jedes einzelne Fahrzeug ersichtlich sein. Erfahren Sie, wie Sie sich die Vorteile der Differenzbesteuerung sichern. |

    Der Vorteil der Differenzbesteuerung

    Warum ist der Fiskus bei der Differenzbesteuerung so pingelig? Weil es sich bei der Differenzbesteuerung wirtschaftlich betrachtet um eine Begünstigung des Kfz-Handels handelt. Die Differenzbesteuerung ist die Ausnahme zur Regelversteuerung. Sie bewahrt Sie als GW-Händler vor Wettbewerbsnachteilen. Denn während GW-Verkäufe von Privat an Privat nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden, müssten Sie diese versteuern. Dies gilt auch dann, wenn Sie das Fahrzeug von Privat und damit ohne Vorsteuerabzug erworben haben.

     

    Fehler bei der Differenzbesteuerung führen zu Mehrsteuern, weil die Bemessungsgrundlage dann das Gesamtentgelt des GW-Geschäfts ist, und nicht nur die Marge zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Was das wirtschaftlich bedeutet, zeigt das folgende Beispiel: