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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Anforderungen an die Prüfbarkeit elektronischer Rechnungen

    | Seit 1. Juli 2011 werden elektronische Rechnungen auch ohne digitale Signatur im Hinblick auf den Vorsteuerabzug anerkannt. Das BMF hat daher - folgerichtig - die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ angepasst und damit die Anforderungen an die Prüfbarkeit elektronischer Rechnungen in der Betriebsprüfung gesenkt. |

     

    Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) sind im BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 (Az. IV D 2 - S 0316 - 136/01; Abruf-Nr. 010927) geregelt. Abschnitt II Nummer 1 der GDPdU wurde nunmehr komplett gestrichen (BMF, Schreiben vom 14.9.2012, Az. IV A 4 - S 0316/12/10001; Abruf-Nr. 123169).

     

    PRAXISHINWEIS | Alles Wissenswerte zu den neuen Regeln für elektronische Rechnungen erfahren Sie in der Sonderausgabe „Elektronische Rechnungen“. Sie finden diese auf asr.iww.de unter dem Reiter „Downloads“ in der Rubrik „Sonderausgaben“. Den Wortlaut des gestrichenen Teils der GDPdU (Abschnitt II Nummer 1) finden Sie auf Seite 8 der Sonderausgabe.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 3 | ID 35848820