· Fachbeitrag · Elektromobilität
Kauf von Ladevorrichtungen im Autohaus: Firmenkunden können Steuerprivilegien nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Zukunft ist elektrisch. Nahezu alle Autohäuser verkaufen heutzutage E-Fahrzeuge. Viele Autohäuser haben erkannt, dass auch der Verkauf von Ladeinfrastruktur ein wachsender Markt ist und integrieren diese in ihr Aftersales-Angebot. Nicht nur beim E-Fahrzeug, sondern auch bei der Ladeinfrastruktur spielen die steuerlichen Privilegien den Firmenkunden des Autohauses in die Hände: Sie können die Kosten für die Ladevorrichtung als Betriebsausgabe abziehen und Mitarbeitern eine Vorrichtung steuerbegünstigt gewähren bzw. bezuschussen. ASR nennt die Details. |
Die Spielregeln zur Förderung von Ladevorrichtungen
Der Firmenkunde des Autohauses kann die Kosten für die Ladevorrichtung in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Möchte der Firmenkunde die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit einer Ladevorrichtung im privaten Haushalt steuervergünstigt und beitragsfrei in der Sozialversicherung unterstützen, bieten sich drei Möglichkeiten:
- 1. Der Firmenkunde überlässt seinen Arbeitnehmern die Ladevorrichtung.
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