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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Gutschein für Kundenwerber: Ist Empfangsbestätigung Pflicht?

    | Ein Leser schreibt: Wir bedanken uns bei Kunden, die uns einen Neukunden vermitteln, mit einem 50-Euro-Gutschein für einen Werkstattbesuch. Der Gutschein wird dem Kunden zugesandt, sobald mit dem Neukunden ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug abgeschlossen worden ist. Zunächst hat sich das Finanzamt mit Name und Anschrift des Empfängers begnügt. Jetzt sollen wir Empfangsbestätigungen der Kunden vorlegen mit dem Datum des Erhalts sowie dem Wert der Gutscheine. Sonst will uns das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für die Gutscheine versagen. Zu Recht? |

     

    Unsere Antwort | Nein, das Finanzamt kann keine Empfangsbestätigungen verlangen. Es reicht, dass Sie das Verlangen des Finanzamts nach § 160 Abgabenordnung erfüllt und die Empfänger der Gutscheine benannt haben. In diesem Fall dreht sich die Beweislast um. Das bedeutet, bei Zweifeln muss das Finanzamt detaillierte Gründe vorbringen, wenn es den Betriebsausgabenabzug versagen will.

     

    PRAXISHINWEIS | Fordern Sie das Finanzamt zu Auskunftsersuchen an einige der benannten Gutscheinempfänger auf. So kann das Finanzamt Ihre Aussagen stichprobenartig untersuchen.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 1 | ID 34147960