· Nachricht · Betriebs-Pkw
(Nicht-)Privatnutzung von Pkw im Betriebsvermögen: Positives Urteil vom FG Düsseldorf zu GGf
| Auch bei einem Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH muss das Verbot, einen Betriebs-Pkw auch privat zu nutzen, nicht zwingend schriftlich vereinbart werden, um die Besteuerung eines geldwerten Vorteils zu verhindern. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. |
Im konkreten Fall war ein Privatnutzungsverbot nicht explizit vertraglich festgelegt worden. Nach einer Lohnsteueraußenprüfung ging das Finanzamt deshalb davon aus, dass der GGf den Wagen auch privat nutzen dürfe und forderte von der GmbH Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag nach. Dagegen klagte der GGf und gewann. Das FG kam aus folgenden Gründen zu der steuerzahlerfreundlichen Entscheidung (FG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2025 (Az. 14 K 1478/22, Abruf-Nr. 249913):
- Weder im Anstellungs- noch im Ergänzungsvertrag des GGf war ausdrücklich vereinbart, dass der GGf den Pkw auch privat nutzen dürfe. Es gab auch keine Anzeichen, dass er das tätsächlich getan hatte.
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