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  • · Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen

    Nachweis des Wohnorts bei nicht lesbaren Ausweispapieren

    | Ein Leser schreibt: Ihren Vorschlag in der Juni-Ausgabe, den Reisepass zu kopieren, um den „Wohnort“ nachzuweisen, halte ich für sinnvoll. In den meisten Reisepässen finden sich aber keine Angaben zum Wohnort. Man könnte neben dem Reisepass auch den Personalausweis kopieren. Da sehe ich allerdings das Problem, dass Personalausweise von Ländern, deren Bürgern die Einreise nach Deutschland ohne ein gültiges Visum nicht gestattet ist, wohl keine Grenzübertrittspapiere darstellen. Ein weiteres Problem ist, dass man Personalausweise nicht lesen kann, weil sie nicht in lateinischer Schrift geschrieben sind. Wie sehen Sie das? |

     

    Unsere Antwort | In den Fällen, in denen der Reisepass keinen Wohnort enthält, empfehlen wir, den Personalausweis und das Visum zu kopieren. Das gilt auch, wenn die Dokumente nicht in lateinischer Schrift verfasst sind; denn soweit uns bekannt, verlangt die Finanzverwaltung keine Übersetzung.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Praxisfragen zu den neuen Anforderungen an Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen“, ASR 4/2012, Seite 7
    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 1 | ID 33581870