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  • · Arbeitgeberleistungen

    Neues aus der Verwaltung zur steuerlichen Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen

    Bild: © ChatGPT / KI-generiert

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München

    Firmenfitness-Programme sind beliebt – auch bei Beschäftigten in Autohäusern. Doch wie sind solche Angebote in der Praxis lohnsteuerlich zu behandeln? Wann entsteht ein geldwerter Vorteil? Wie wird dieser ermittelt? Eine Antwort auf diese Fragen gibt eine aktuelle Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern. ASR hat diese für Sie aufbereitet.

    Die Firmenfitness-Konzepte in der Praxis

    Bei den Firmen-Fitnessprogrammen handelt es sich um eine kostenpflichtige Zugangsberechtigung zu einer Vielzahl von Sport- und Gesundheitsangeboten verschiedenster Anbieter, die die Mitarbeiter nutzen können. In der Regel werden Trainingsmöglichkeiten in den Einrichtungen der Anbieter und die Teilnahme an Online-Kursen angeboten.

    Firmenfitness-Konzept ohne Teilnehmer-Dokumentation

    Bei einigen Anbietern wird der monatlich zu zahlende Arbeitgeberbeitrag aufgeteilt in Teilnahmemöglichkeit am Sportangebot und Teilnahmemöglichkeit an Online-Präventionskursen zu Themen wie Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention. Es wird aber nicht dokumentiert, welcher Mitarbeiter an welchem Kurs teilgenommen hat und es werden auch keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.