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  • 16.09.2021 · Nachricht · Werkvertrag

    Auf die Subunternehmer-Rechnung kommt es nicht an

    | Eine schadenrechtliche Entscheidung des AG Münster gibt auch Hilfestellung in werkvertraglichen Fragen gegenüber dem Kunden, wenn ein Subunternehmer eingeschaltet wurde: Für die Abrechnung der Reparaturwerkstatt gegenüber dem Kunden kommt es nur darauf an, dass deren Preise im Rahmen des Üblichen liegen, soweit es keine Preisvereinbarung gibt. Ohne Bedeutung ist es, wieviel die Reparaturwerkstatt einem Subunternehmer für Teilleistungen, die sie dort eingekauft hat, bezahlen muss. |