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  • · Nachricht · NW-Kauf

    OLG München: Online-Autokäufer muss bei Widerruf nach Zulassung 20 Prozent Wertverlust tragen

    Wer einen online gekauften Neuwagen zulässt und anschließend von seinem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss einen Wertersatz von 20 Prozent tragen. Das entschied das OLG München.

     

    Der Verbraucher-Kunde hatte online einen Tesla Model Y bestellt und ihn finanzieren lassen. Kurz nach Übergabe rügte er zahlreiche Mängel und erklärte den Widerruf. Das Auto wurde zugelassen. Tesla bat um Rückgabe, kündigte aber Wertersatz von 20 Prozent an. Der Käufer verlangte hingegen die volle Rückzahlung des Kaufpreises. Zu Unrecht, wie das OLG entschied. Tesla dürfe die 20 Prozent, also rund 10.200 Euro, abziehen und müsse nur den Restbetrag zurückbezahlen. Der Wertverlust sei allein durch die Erstzulassung entstanden. Diese sei für die Prüfung des Fahrzeugs nicht erforderlich gewesen, sodass der Käufer einen entsprechenden Ausgleich bezahlen müsse. Bekanntermaßen führe die Erstzulassung eines Neufahrzeugs regelmäßig zu dessen Wertverlust. In Literatur und Rechtsprechung werde diesbezüglich vertreten, dass allein die Erstzulassung eines Fahrzeugs dessen Wert um 20 Prozent mindert. Auch der Gesetzgeber habe bereits klargestellt, dass anerkannt sei, dass Kraftfahrzeuge allein durch die Erstzulassung regelmäßig einen Wertverlust von etwa 20 Prozent erleiden. Vor diesem Hintergrund schätzt auch das OLG diesen in besagter Höhe (OLG München, Urteil vom 22.01.2026, Az. 8 U 1813/25 e, Abruf-Nr. 252717).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Widerruf nach Erstzulassung bei Online-Kauf: LG Nürnberg-Fürth lässt 20-Prozent-Wertersatz zu“, ASR 08/2025, Seite 11 → Abruf-Nr. 50455435
    Quelle: ID 50766785