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  • · Fachbeitrag · Kaufrecht

    Widerruf nach Erstzulassung bei Online-Kauf: LG Nürnberg-Fürth lässt 20-Prozent-Wertersatz zu

    von Rechtsanwalt Matthias Zürbig, LL.B., LL.M., Kaspar Müller Nickel Krayer Rechtsanwälte, Mayen

    | Heutzutage werden viele Dinge des alltäglichen Bedarfs über das Internet bestellt, auch Pkw. Erfolgt der Vertragsschluss mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen, so steht diesem regelmäßig ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Das LG Nürnberg-Fürth hat sich nun mit der Frage befasst, wie sich eine Zulassung des Pkw während der noch laufenden Widerrufsfrist auf den Wertersatzanspruch des Veräußerers nach einem Widerruf auswirkt. ASR stellt das Urteil und dessen Bedeutung für die Praxis vor. |

    Verkäufer verlangt pauschalen Wertersatz von 20 Prozent

    In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Verbraucher-Kunde das Fahrzeug über das Internet erworben. Der Kunde bekam das Fahrzeug ausgehändigt und ließ es zu. Rund eine Woche später erklärte er gegenüber dem Verkäufer den Widerruf und gab das Fahrzeug sodann rund drei Wochen nach der Übergabe an den Verkäufer zurück. Während dieser Zeit hatte das Fahrzeug 515 km zurückgelegt. Der Verkäufer verlangte hierfür einen pauschalen Wertersatz von 20 Prozent hinsichtlich des Neupreises. Und zwar mit der Begründung, dass er den Wagen nunmehr nicht als Neufahrzeug verkaufen könne.

     

    Der Kunde wandte ein, dass