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  • · Fachbeitrag · NW-Handel

    Wann ist ein Wohnmobil ein „Montagsauto“?

    | Mit dem Argument „Montagsauto“ versuchen Käufer die Weichen für einen Rücktritt ohne das grundsätzlich vorgeschaltete Nacherfüllungs-Procedere zu stellen. Das Gericht will man davon überzeugen, dass weitere Nachbesserungsversuche eine Zumutung seien. Dass die Trauben in einem solchen Fall sehr hoch hängen, zeigt eine Entscheidung des OLG Oldenburg zu einem neuen Wohnmobil. |

     

    Stolze 133.743 Euro hatte der Käufer für sein neues Wohnmobil bezahlt. Doch schon nach kurzer Zeit ging es mit den Mängelrügen los. Einige waren berechtigt, andere umstritten. Per E-Mail teilte die Vertragshändlerin (Verkäuferin) mit, dass die Firma X, eine in der Nähe des Wohnortes des Käufers ansässige Vertragshändlerin, „jegliche Garantie-Arbeiten“ durchführen und direkt mit dem Hersteller abrechnen könne. In der Folgezeit war der Käufer mehrere Male mit seinem Wohnmobil bei diesem Händler, um angebliche Mängel beheben zu lassen. Mit der Begründung „15 neue Mängel“ trat er bald darauf vom Kauf zurück. Die Verkäuferin lehnte den Rücktritt ab, bot aber ausdrücklich Mängelbeseitigung an. In beiden Instanzen bekam sie Recht. Für das OLG war das Wohnmobil trotz der zahlreichen Mängel noch kein „Montagsauto“. Deshalb galt auch für die angeblich neuen Mängel der Nacherfüllungsvorrang zugunsten der Verkäuferin. Diese habe Anspruch darauf, sich mit den angeblichen Neumängeln wenigstens einmal in ihrem Betrieb zu beschäftigen. Nur für „Garantiearbeiten“ habe der Käufer die in der E-Mail genannte Firma einschalten dürfen, nicht für Gewährleistungsarbeiten (OLG Oldenburg, Urteil vom 4.4.2012, Az. 3 U 100/11; Abruf-Nr. 122429).

     

    PRAXISHINWEIS | Der Käufer hat die vom OLG zugelassene Revision eingelegt. Damit erhält der BGH (Az. VIII ZR 140/12) die Gelegenheit, den „Rahmen“ für ein „Montagsauto“ zu ziehen.

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Fünf Mängel machen einen GW nicht gleich zum .Montagsauto‘“, ASR 6/2012, Seite 5
    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 2 | ID 34955390