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  • · Fachbeitrag · NW-Handel

    Rechtsprechungsreport ‒ Die wichtigsten Urteile des Jahres 2020 zum NW-Handel auf einen Blick

    | Rund 90 Prozent aller Entscheidungen zum Neufahrzeugkauf aus dem Jahr 2020 entfallen auf die Diesel-Thematik. Was die Gerichte außerhalb dieses Komplexes in Bezug auf Neuwagen entschieden haben, fasst ASR für Sie zusammen. |

    Sachmangel ‒ ja oder nein?

    Lesen Sie nachfolgend, in welchen Fällen die Gerichte einen Sachmangel und damit eine Haftung des Händlers bejaht und wann sie dies verneint haben.

     

    Übersicht / Die wichtigsten Urteile zur Sachmängelhaftung im NW-Handel

    Sachmängelhaftung bejaht

    Wiederkehrende Elektronikprobleme eines VW Golf GTI können einen Sachmangel darstellen, wenn dadurch die Nutzung des Kofferraums und der Anhängerkupplung unmöglich ist. Folge: Anspruch auf Ersatzlieferung aus der aktuellen Serienproduktion.

    LG Aachen,

    Urteil vom 03.09.2020,

    Az. 11 O 167/16, Abruf-Nr. 219350

    Wiederkehrende, ungewöhnliche Geräusche eines Doppelkupplungsgetriebes sind ein Sachmangel. Sie können das Gefühl der Unsicherheit hervorrufen und sind deshalb nicht nur ein Komfortmangel. Der Käufer konnte vom Vertrag zurücktreten.

    OLG Brandenburg,

    Urteil vom 18.03.2020,

    Az. 4 U 53/19, Abruf-Nr. 215515

    ASR 6/2020, Seite 1, Abruf-Nr. 46568652

    Gibt ein Inserat auf einer Website nicht an, um welches konkrete Modell es sich handelt, geht das zulasten des Verkäufers. Unabhängig davon, ob es sich um eine vereinbarte Beschaffenheit handelt, muss sich der Verkäufer an seiner öffentlichen Äußerung festhalten lassen (§ 433 Abs. 1 S. 3 BGB). Im konkreten Fall ging es um die Lieferung eines GW mit einem veralteten Audiosystem. Der Käufer konnte Schadenersatz verlangen.

    LG Hannover,

    Urteil vom 15.06.2020,

    Az. 18 O 224/19, Abruf-Nr. 217710

    ASR 10/2020, Seite 15, Abruf-Nr. 46847070

    Ein Porsche 911 ist nicht mehr „fabrikneu“ und damit auch kein „Neuwagen“, wenn an mehreren Stellen Lackierarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Insbesondere bei Fahrzeugen der Oberklasse darf ein Käufer erwarten, dass sämtliche Arbeiten bei einer herstellerzertifizierten Werkstatt erfolgen. Bereits ein Mangelverdacht ist ein Sachmangel, wenn er die Qualität mindert. Folge: Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten.

    LG Wuppertal,

    Urteil vom 27.05.2020,

    Az. 17 O 337/19, Abruf-Nr. 216606

    ASR 8/2020, Seite 2, Abruf-Nr. 46684633

    Sachmängelhaftung verneint

    Beim Kraftstoffverbrauch ist auf den Rollprüfstand abzustellen. Ist das Fahrverhalten ursächlich für einen höheren Verbrauch, ist das nicht zwangsläufig ein Sachmangel. In dem Fall ging es um einen als Vorführwagen verkauften Toyota Yaris Hybrid.

    OLG München, Beschluss vom 17.11.2020, Az. 23 U 3551/20, Abruf-Nr. 219351 (LG München II: ASR 7/2020, Seite 2, Abruf-Nr. 46637415)

    Die Bezeichnung „Massage Seats“ begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend, in welchen Teilen des Sitzes eine Massagefunktion vorhanden und wie stark spürbar sie sein muss. Folge: kein Sachmangel.

    Aber selbst wenn man Sachmangel annimmt, besteht auch beim Kauf eines Neufahrzeugs (Rolls-Royce Dawn) durch einen Kaufmann die allgemeine Rügeobliegenheit des § 377 Abs. 1 HGB. Folge: Keine Haftung des Händlers, wenn der Käufer verspätet reklamiert.

    OLG München, Urteil vom 25.05.2020, Az. 7 U 5611/19, Abruf-Nr. 216607 (beim BGH anhängig: Az. VIII ZR 156/20)

    ASR 8/2020, Seite 18, Abruf-Nr. 46684638