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  • · Nachricht · Autokauf

    Eine Bedienungsanleitung im Internet kann die Erwartungshaltung des Kunden bestimmen

    | Angesichts der Vielzahl von Modellvarianten kann es beim Ausfüllen des Bestellformulars auf jeden Buchstaben und jede Zahl ankommen. Ungenauigkeiten und Nachlässigkeiten können den Verkäufer teuer zu stehen kommen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des LG Hannover. |

     

    Streit um das Audio-System

    Im Dezember 2018 hatte der Käufer bei der Daimler AG einen gebrauchten MB E 220d (T-Modell) zum Preis von 39.590,10 Euro bestellt. Im Bestellformular war unter Ausstattungsmerkmale notiert: „Audio 20“ und „Euro 6 C Modelljahr 808“. Das Modelljahr 808 bezieht sich auf das Jahr 2018, wobei es, was der Käufer nicht wusste, eine zeitliche Zweiteilung gab. Ab November 2017 liefen Fahrzeuge Modelljahr 808 + 058, Änderungsjahr 2017/2 vom Band. Produziert worden war der Wagen des Käufers bereits im Oktober 2017.

     

    Damals wurde noch das Audiosystem 20 GPS NTG 5 serienmäßig verbaut. Erst ab November 2017 kam die neuere Variante Audio 20 NTG 5.5 zum Einsatz. Mit der älteren Variante war der Käufer nicht einverstanden. So beanstandete er, dass FLAC-Musik-Dateien nicht abspielbar seien und dass das Navi nicht die neueren Funktionalitäten habe, so wie sie in der im Internet zur Zeit des Kaufs abrufbaren Bedienungsanleitung beschrieben seien.