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  • 26.07.2013 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Quietschende Bremsen ein Rücktrittsgrund

    Das Berliner Kammergericht (KG) gewährte einem Rechtsanwalt, der einen neuen Alfa Romeo 159 als Verbraucher gekauft hatte, das Recht zum Rücktritt wegen quietschender Bremsen. Das aus Sicht des Kfz-Handels negative Urteil ist gleichwohl interessant, spiegelt es doch das gesamte Programm eines Prozesses um die Haftung bei Sachmängeln wider.