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  • · Fachbeitrag · NW-Handel

    NW trotz 304 km bei Auslieferung nicht mangelhaft

    | Ausnahmsweise kann auch ein NW mit 304 km auf dem Tacho vertragsgemäß sein. Der Käufer hat dann keinen Anspruch auf Ersatzlieferung. Das geht aus einem Urteil des LG Coburg hervor. |

     

    Als unverbindlicher Liefertermin für den neuen Fiat 500 war Mai 2011 vereinbart. Im Mai wurde das bestellte Fahrzeug auch übergeben, allerdings mit 304 km auf dem Tacho, was in der Übernahmebestätigung ausdrücklich festgehalten war. Einige Tage nach der Übernahme meldete sich der Anwalt der Käuferin mit der Behauptung, es sei kein NW übergeben worden. Dafür sei die Laufleistung zu hoch. Vor Gericht gelang es dem Autohaus nachzuweisen, wie es zu den 304 km gekommen war. Zur Vermeidung einer Wartezeit von einigen Wochen bei einer Werksauslieferung sei man der Käuferin entgegengekommen und habe ein Fahrzeug bei einem anderen Händler beschafft. Überführung und Probefahrt hätten dann zu den 304 km geführt. Angesichts dieser Sachlage und auch wegen der km-Eintragung in der Übernahmebestätigung hat das LG die Klage auf Ersatzlieferung abgewiesen (LG Coburg, Urteil vom 30.12.2011, Az. 21 O 337/11; Abruf-Nr. 121503).

     

    Beachten Sie | Das Urteil ist rechtskräftig geworden, nachdem die zweite Instanz auf die Aussichtslosigkeit der Berufung hingewiesen hat (OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 6.3.2012, Az. 6 U 6/12; Abruf-Nr. 121736).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 2 | ID 34091940