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  • 25.04.2013 · Fachbeitrag · NW-Handel

    „Klapperndes Geräusch“ reicht für Rücktritt vom Kauf

    Das OLG Frankfurt hat ein „klapperndes Geräusch“ für einen Rücktritt ausreichen lassen. Das sorgt für neue Verwirrung im Ringen um eine klare Linie, wann ein Sachmangel erheblich ist.